[:de]Nachdem die Niederländer mit dem ‚Brennverbot‘ und dem einführen des Chippen im Jahre 2000 Vorreiter waren, hängen Sie bei einer anderen tierschutzrechtlichen Sache allerdings etwas hinterher. Das Clippen, also das entfernen der Tasthaare am Kopf, ist in den Niederlanden noch immer nicht verboten.
Das KFPS hat nun beschlossen, dass ab 2014 kein auf einer Zuchtschau etc. vorgestellter Friese mehr geclippt sein darf und auch das komplette ausrasieren der Ohren nicht mehr erlaubt sein wird.
Auf den diesjährigen Zuchtschauen werden die Richter die Teilnehmer mit entsprechend hergerichteten Pferden schon einmal darauf hinweisen und 2014 führt das clippen der Tasthaare und ausrasieren der Ohren zum Ausschluß von der Zuchtschau.
In Deutschland ist das clippen schon lange verboten, da die Tasthaare als (Tast)Organ angesehen werden und somit Paragraph 6 des Tierschutzgesetzes greift.
„§ 6 Amputation bei Wirbeltieren: Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres.[:]